Kurzzeit- und Verhinderungspflege

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Gemeinschaft im Familienzentrum

Die Kurzzeitpflege bietet sich bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit oder nach einem Krankenhausaufenthalt an. Auch pflegende Angehörige wollen einmal ausspannen oder einen wohlverdienten Urlaub in Anspruch nehmen. Das ist der klassische Fall, bei dem die Kurzzeitpflege eintritt.

Bei vorhandener Pflegeeinstufung zahlt die Pflegekasse bis zu 28 Tage im Jahr 1510,- €.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der pflegende Angehörige verhindert bzw. krank ist. Bei vorhandener Pflegeeinstufung zahlt die Pflegekasse bis zu 28 Tage im Jahr 1510,- €.

Urlaub für Pflegebedürftige zusammen mit den betreuenden Angehörigen

Sie haben die Möglichkeit Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zur Kurzzeitpflege bei uns unterzubringen, während Sie in unserer Ferien- und Tagungsstätte Ihren Urlaub genießen.